Naturbadesee Arnstein
Regierungsbezirk - Landkreis Main-Spessart
Der Naturbadesee wurde im Rahmen der Veranstaltung "Natur in der Gemeinde 1997" errichtet. Die Wasserfläche beträgt ca. 6.800 m2 und die Uferlänge ca. 400 Meter.
Ansicht im Bayern-Viewer
Badegewässerprofil gemäß § 6 der Bayer. Badegewässerverordnung
EU - Einstufung der Badegewässerqualität
| 2011 | |
 | |
Eine Einstufung nach EU-Badegewässerrichtlinie wird unter Durchführung einer speziellen Konformitätsberechnung vorgenommen. Diese erfolgt auf Basis von Daten der letzten vier Jahre. Die Berechnung bezieht sich auf 16 gezogene Proben vom Jahr 2008 bis einschließlich des Jahres 2011.
Legende: EU-Einstufung der Badegewässerqualität
Ergebnisse der Badesaison 2012
Datum | Wasser- temperatur | IEnterokokken Anzahl in 100 ml | Escherichia coli Anzahl in 100 ml | Bewertung |
| Vorsaisonprobe: |
| 2012-05-07 | | | | |
| Saisonprobe: |
| 2012-05-07 | | | | |
| 2012-06-18 | | | | |
| 2012-07-16 | | | | |
| 2012-08-13 | | | | |
| 2012-09-10 | | | | |
Legende: Bewertung der Ergebnisse der Badesaison
Weiterführende Links:
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Detaillierte Informationen zu den bayerischen Badegewässern, zu Qualitätsanforderungen und zur Überwachung.
Einstufung des Badegewässers in den vergangenen Jahren:
Durch die Konformitätsberechnung sind die ehemaligen jährlichen Einstufungen abgelöst worden. Bei Interesse an den jahresbezogenen Einstufungen kann man sich über folgenden Link informieren: http://bwd.eea.europa.eu
Information:
Auffällige Ereignisse in der Badesaison
Die Überwachung des Badeplatzes durch das Gesundheitsamt soll Sie auch vor der Auswirkung durch Ereignisse schützen, die die Badegewässerqualität und die Gesundheit der Badenden beinträchtigen können. Hierüber werden Sie hier informiert und neben den seitens der Behörde zu ergreifenden Abhilfemaßnahmen kann auch ein zeitweises Badeverbot zu Ihrem Schutz erlassen werden.
Ein Badeverbot wird ausgesprochen, wenn
- nach dem Ergebnis der Ortsbesichtigung mit einer fäkalen Verunreinigung des Badegewässers zu rechnen ist, soweit davon eine Gefahr für die Gesundheit der Badenden ausgeht,
- bei der Badegewässerüberwachung für den Parameter Escherichia coli ein Einzelwert von mehr als 1.800 KBE/100 ml und/oder für den Parameter Intestinale Enterokokken ein Einzelwert von mehr als 700 KBE/100 ml festgestellt wird und eine unverzüglich veranlasste Kontrolluntersuchung eine Überschreitung der oben angegebenen Werte bestätigt oder
- Algen in einer Konzentration vorhanden sind, die geeignet ist, die Gesundheit der Badenden zu gefährden.
Das Badeverbot wird örtlich und durch deutlich sichtbare Schilder oder Zeichen an der Badestelle bekannt gemacht. Die Aufhebung eines Badeverbots erfolgt dann, wenn eine Gesundheitsgefährdung nicht mehr zu befürchten ist. Ein Badeverbot aufgrund der überschrittenen Einzelwerte mit Enterokokken bzw. Escherichia coli kann dann aufgehoben werden, wenn Untersuchungen an zwei nachfolgenden Tagen erbringen, dass die Einzelwerte wieder im akzeptablen Bereich liegen.
Weitere Informationen:
Landratsamt Main-Spessart
Marktplatz 8
97753 Karlstadt
Tel 09353 / 793-1608
Gesundheitsverwaltung
Gesundheitsamt@Lramsp.de
Sachbearbeiter Dirk Rieb, Hygienekontrolleur